In der soziologischen Theorie zur Digitalisierung blieb bislang weitgehend ungeklärt, wie Einsichten über digital ausgelöste Strukturänderungen aus einzelnen Bereichen (Interaktion, Öffentlichkeit, Organisation, Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Kunst, Technik, …) theoretisch kontrolliert für andere Bereiche oder für die Gesellschaft insgesamt verallgemeinert oder in Gegenrichtung für einzelne Bereiche konkretisiert werden könnten. Der Beitrag bearbeitet die generellen und speziellen Digitalisierungen mit der Unterscheidung von Gesellschaft und Funktionssystem.
Den Begriff der Digitalisierung wird so gefasst, dass sich die Technik des Digitalen von einer digital ermöglichten Medialität unterscheiden lässt. Die Unterscheidung von Technik und Medium erlaubt unter anderem zu zeigen, dass die Digitaltechnik funktionsspezifischen Beschränkungen unterworfen ist, sobald sie in einem Funktionssystem mediale Funktionen erfüllen soll. Als kleine Fallstudie hierzu skizziert der Beitrag einen bestimmten Aspekt der Digitalisierung des Bildungssystems: die digital ermöglichte Emergenz sogenannter Leistungsvergleichstests, die eigens definierte Kohorten von Bildungsadressaten schulspezifische Aufgaben bearbeiten lassen, um formale Bildung staatsumfassend und institutionsvergleichend beschreiben zu können.