Auswirkungen von physischer Gewalt in der Kindheit
Viele Kinder dieser Welt sind von physischer Gewalt von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten betroffen. Täter*innen sind mehrheitlich Männer und geschädigt werden meist Mädchen. Gewalt gegen Kinder ist gesetzlich nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt, ein ausdrückliches Züchtigungsverbot gibt es in der Schweiz jedoch nicht. Schlechte gesellschaftliche Rahmenbedingungen sowie persönliche, soziale und familiäre Umstände wie Stress und Überforderung erhöhen das Risiko für Kindesmisshandlung. Durch Gewalterfahrungen in der Kindheit werden zahlreiche internalisierende wie externalisierende Folgen hervorgerufen. Dazu zählen Störungen im emotionalen, kognitiven und sozialen Bereich sowie physische Schäden. Das Opferhilfegesetz bietet die Grundlage für Opferhilfestellen, wodurch jeder Mensch, der Opfer einer Straftat wurde, unentgeltlich Hilfe beanspruchen darf.